ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Vertragsgegenstand
- Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Green HLB GmbH [im Folgenden auch Energieberater genannt] und den Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Gegenstand des Vertrages ist die bei Auftragserteilung genannte Aufgabe.
- Als Grund für die Beauftragung des Energieberaters gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Energieberater genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Energieberater unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Sie vom Energieberater ausdrücklich unterschrieben werden.
- Rechte und Pflichten
- Der Auftrag wird vom Energieberater nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
- Der Energieberater ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit das Ausweises sowie den Verlust der Unparteilichkeit zur Folge hätten.
- Der Energieberater kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers folgende Arbeiten/Leistungen/Dinge durchführen oder veranlassen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind. Diese sind:
- Reisen bis zu einer Entfernung von 500 km ab der oben genannten Büroanschrift
- Einfordern von notwendigen Unterlagen
- Erstellen von Fotos, Filmen, Skizzen, Zeichnungen
- Mitwirkungspflicht
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, all für den Energieberater notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat die Arbeit zu unterstützen und den Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, dem Energieberater unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für den Auftrag von Belang sind.
- Hilfskräfte
- Der Energieberater ist verpflichtet, etwaige Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Energieberater nach eigenem Ermessen Hilfskräfte und Hilfsmittel heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte, Hilfsmittel oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Energieberater, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 500,00 € im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10 % der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
- Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater
- Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Energieberater haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weitere Sachverständiger, Fachgutachter oder Energieberater.
- Terminvereinbarung
- Der Energieberater hat den Auftrag in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
- Urheberrecht
- Der Auftraggeber darf den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht bzw. Ausweis nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Berichtes oder Ausweises sind nur dann möglich, wenn der Energieberater sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
- Der Energieberater hat an dem von ihm erstellten Berichten, Ausweisen und sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht
- Sollte der Auftraggeber den
- Bericht oder Ausweis ohne Einwilligung des Energieberaters an Dritte weitergegeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund das Berichtes oder Ausweises entstehen. Er stellt den Energieberater von Haftungsansprüchen Dritter frei.
- Auskunftspflicht
- Der Auftraggeber hat das Recht vom Energieberater Auskünfte darüber zu verlangen, ob der Auftrag termingerecht fertiggestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neuesten Stand des Auftrages.
- Vergütung des Energieberaters
- Grundlage für die Vergütung des Energieberaters sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB, sowie die getroffenen Vereinbarungen in dem jeweiligen Vertrag.
- Der Energieberater kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Vertrag anzugeben. Der Energieberater ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
- Der Energieberater hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder waren, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Die volle Gebühr wird mit Überreichen des Berichtes oder Ausweises an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
- Die Gebührenrechnung des Energieberaters kann entweder fest vereinbart werden oder richtet sich nach denen in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätze jeweils nach dem Zeitaufwand. Als Stundensätze gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Für Energieberater 85,00 €/Stunde, für technische Mitarbeiter 85,00 €/Stunde, für Hilfskräfte 56,00 €/Stunde, für Schreibarbeiten 56,00 €/Stunde. Weitere Kosten werden wie folgt in Rechnung gestellt: Fahrtkosten mit dem PKW 0,63 €/km, andere Verkehrsmittel wie Bahn, Flugzeug, Mietwagen und Taxi werden entsprechend nach den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Fotos werden mit 1,68 €/Stück, Kopien s/w mit 0,34 €/Stück, Farbkopien mit 1,26 €/Stück berechnet. Darüber hinaus ist eine Pauschale als allgemeine Geschäftskosten in Höhe von 15,00 €/Auftrag zu entrichten. Die in den AGB genannten Preise/Gebühren verstehen sich incl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Im Einzelfall kann der Energieberater diese Gebühren bis zu 30 % Überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz des Energieberaters gefordert wird [z.B. Arbeit am Wochenende, Feiertagen und bei Eilbedürftigkeit].
- Die Leistungen des Energieberaters, sowie die Auslagen, die der Energieberater in Rechnung stellt, unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 USG.
- Sollte der Bericht oder Ausweis vor Gericht verwendet werden, ohne das dies dem Energieberater vorher bekannt war, werden weitere Honorarleistungen fällig.
- Zahlungen
- Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder Ausweis fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Energieberater durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Energieberater befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.
- Haftung
- Der Energieberater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
- Schadensersatzansprüche gegen den Energieberater sind in der Höhe und für einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt auf die in der Berufshaftpflicht des Energieberaters aufgeführten Deckungssummen von 3.000.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden.
- Kündigung
- Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Energieberater keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Energieberater in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Energieberaters nicht ändert.
- Erfüllungsort
- Ort der Erfüllung ist die Büroadresse des Energieberaters.
- Schlussbestimmung
- Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
- Änderungen oder Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.
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