GModG 2026: Das gilt jetzt für Nichtwohngebäude
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst, mit neuen Pflichten, neuen Fristen und neuen Chancen für Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden. Hier ist der Überblick, der auf den Gesetzestext zurückgeht statt auf Hörensagen.
Von heute bis 2040: Was wann gilt
Sechs Regelungen, die Sie kennen müssen
Beschlossen von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, das GModG setzt zugleich die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um.
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Sanierungspflicht für den Bestand (MEPS)
Erstmals gelten Mindesteffizienz-Standards für bestehende Nichtwohngebäude: Der Primärenergiebedarf darf den Referenzgebäudewert ab 1.1.2030 höchstens um das 3,5-Fache und ab 1.1.2033 um das 2,95-Fache überschreiten. Getroffen werden zuerst die energetisch schlechtesten Gebäude, gemäß EU-Vorgabe die schwächsten 16 % bis 2030 und 26 % bis 2033.
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Gebäudeautomation bis Ende 2029
Nichtwohngebäude mit Lüftungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung müssen bis zum 31.12.2029 mit Gebäudeautomation ausgerüstet werden, eine deutliche Verschärfung gegenüber der alten 290-kW-Schwelle.
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Bedarfsausweis wird Pflicht
Verbrauchsausweise sind für Nichtwohngebäude ab dem 1.1.2027 nicht mehr zulässig. Energieausweise brauchen dann eine energetische Bilanzierung, mit neuen Effizienzklassen auf Basis des Primärenergiereferenzfaktors.
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Nullemissions-Neubauten
Neubauten der öffentlichen Hand müssen ab 1.1.2028, alle übrigen Neubauten ab 1.1.2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden, am Standort ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Neubau, QNG und Förderung
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Heizung: technologieoffen mit Bio-Treppe
Die 65-Prozent-EE-Vorgabe („Heizungsgesetz“) ist gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber steigende Anteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
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Solarpflicht ab 2027
Die Pflicht zur Photovoltaik-Nutzung wird ab dem 1.1.2027 schrittweise eingeführt. Gut zu wissen: Auf Nichtwohngebäuden rechnet sich PV meist ohnehin, der Verbrauch liegt genau in den Ertragsstunden.



Was sich gegenüber dem GEG geändert hat
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten Gebäudeenergiegesetz und dem GModG auf einen Blick, bezogen auf Nichtwohngebäude.
| Thema | GEG (bis 2026) | GModG (seit 29.07.2026) | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Neue Heizungen | 65 % erneuerbare Energien vorgeschrieben | Technologieoffen; Gas und Öl erlaubt, dafür Bio-Treppe 10 % (2029) bis 60 % (2040) | §§ 42, 43 |
| Bestandsgebäude | Keine allgemeine Sanierungspflicht | MEPS: max. 3,5-facher Referenzwert ab 2030, 2,95-facher ab 2033 | §§ 40, 41 |
| Gebäudeautomation | Pflicht ab 290 kW | Pflicht ab 70 kW, Nachrüstung bis 31.12.2029 | § 56 |
| Energieausweis | Verbrauchsausweis zulässig | Ab 1.1.2027 nur noch Bedarfsausweis, Effizienzklassen A bis G | Anlage 10a |
| Neubau | Effizienzgebäude-Anforderungen | Nullemissionsstandard: öffentlich ab 2028, alle ab 2030 | § 10a |
| Photovoltaik | Keine bundesweite Pflicht | Solarpflicht gestaffelt 2027 bis 2031, neue Nichtwohngebäude über 250 m² ab 2027 | § 106 |
| Heizungsprüfung | Keine allgemeine Pflicht | Heizcheck bis 30.09.2027, danach hydraulischer Abgleich mit Heizlast nach DIN EN 12831-1 | §§ 60b, 60c |
Stand: August 2026 · Verkündet am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226
Drei Situationen, ein nächster Schritt
Sie besitzen Bestandsgebäude?
Klären Sie jetzt, ob Ihr Gebäude unter die MEPS-Stufen 2030/2033 fällt und ob die 70-kW-Automationspflicht greift. Wer früh plant, saniert mit Förderung statt unter Fristdruck. Zur Sanierungspflicht
Sie planen einen Neubau?
Ab 2030 gilt der Nullemissionsstandard für alle, wer heute plant, baut ihn besser gleich mit ein. Dazu kommt die Förderfrage: mit QNG steigt der Förderkredit auf 2.000 € je m². Zur Neubaubegleitung
Sie vertreten eine Kommune?
Für öffentliche Neubauten gilt der Nullemissionsstandard schon ab 2028, und die Vorbildfunktion für den Bestand bleibt. Wir priorisieren Ihr Portfolio fristen- und fördergerecht.
Häufig gefragt
Gilt das GModG schon?
Ja. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 28. Juli 2026 verkündet, und die ersten Regelungen, darunter die neuen Heizungsvorschriften, sind seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2040.
Betrifft die MEPS-Sanierungspflicht unser Gebäude?
Das hängt vom Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes im Verhältnis zum Referenzgebäude ab, betroffen sind zuerst die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude. Genau das prüfen wir im GModG-Check: Bedarf bilanzieren, Abstand zur Schwelle bestimmen, Maßnahmen priorisieren.
Welche Frist kommt zuerst?
Für die meisten Eigentümer: der Bedarfsausweis ab 1.1.2027 (Verbrauchsausweise entfallen für Nichtwohngebäude) und die Gebäudeautomation über 70 kW bis Ende 2029. Danach folgen die MEPS-Stufen 2030 und 2033.
Ist eine Gasheizung jetzt wieder eine gute Idee?
Erlaubt: ja. Wirtschaftlich: Rechnen wir nach. Über die Bio-Treppe steigen die Pflicht-Anteile erneuerbarer Brennstoffe bis 2040 auf 60 %, und der CO₂-Preis verteuert fossile Wärme zusätzlich. Wir vergleichen Wärmepumpe, Hybrid, Wärmenetz und Gas neutral, wir verkaufen keine Heizungen.
GModG-Check: Was gilt für Ihr Gebäude?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Pflichten und Fristen Ihr Gebäude betreffen, und welche Förderung die Umsetzung verbilligt.