Energieausweis für Nichtwohngebäude
Ab 2027 gilt für Nichtwohngebäude der Bedarfsausweis. Verbrauchsausweise sind dann nicht mehr zulässig. Wir erstellen die Bilanzierung nach DIN V 18599.
Der Verbrauchsausweis läuft aus
Bislang konnten viele Nichtwohngebäude ihren Energieausweis auf Basis der reinen Verbrauchsdaten erstellen lassen, schnell und günstig, aber wenig aussagekräftig, weil das Nutzerverhalten das Ergebnis dominiert.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist damit Schluss: Ab dem 1. Januar 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig. Erforderlich ist dann eine energetische Bilanzierung, der Bedarfsausweis. Neu sind außerdem Effizienzklassen auf Basis des Primärenergiereferenzfaktors.
Das ist mehr Aufwand, aber auch mehr wert: Ein Bedarfsausweis zeigt, wo das Gebäude Energie verliert, und ist damit die halbe Sanierungsplanung.
Ausweis anfragen
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Berechnete Bilanz nach DIN V 18599 | Abrechnungen der letzten Jahre |
| Einfluss der Nutzung | Neutralisiert, normierte Randbedingungen | Hoch: Ergebnis schwankt mit dem Verhalten |
| Aussage zur Substanz | Zeigt Schwachstellen von Hülle und Technik | Zeigt nur die Summe |
| Aufwand | Höher: Aufnahme von Gebäude und Anlagen | Gering |
| Für Nichtwohngebäude ab 2027 | Pflicht | Nicht mehr zulässig |
Stand: August 2026 · Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Neu: Effizienzklassen A bis G
Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 eine Klasse, so wie man es von Haushaltsgeräten kennt. Sie steht im Ausweis, und sie steht damit auch in jedem Exposé.
Was die Klasse bedeutet
Die Skala reicht von A bis G, wobei A das Nullemissionsgebäude ist. Eingeordnet wird nach dem Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude, also nach derselben Kennzahl, die auch über die Sanierungspflicht entscheidet.
Das ist der eigentliche Punkt: Klasse G verlassen zu müssen ist ab 2030 Pflicht, Klasse F ab 2033. Der Ausweis macht öffentlich sichtbar, wo Ihr Gebäude auf dieser Skala steht.
Was der Ausweis künftig verlangt
- Nur noch der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, auch wenn ein bestehender Mietvertrag nur verlängert wird
- 31 Pflichtangaben statt der bisherigen Kurzfassung
- Begehung oder aussagekräftige Fotos sind Pflicht. Ein Ausweis allein nach Aktenlage ist nicht mehr zulässig
- Der Verbrauchsausweis bleibt nur für Wohngebäude erlaubt
Energieausweis kurz erklärt
Brauchen wir einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?
Für Nichtwohngebäude ist die Frage seit dem GModG entschieden: Ab dem 1. Januar 2027 sind Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig. Energieausweise müssen dann auf einer energetischen Bilanzierung beruhen, also als Bedarfsausweis erstellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarf und Verbrauch überhaupt?
Der Verbrauchsausweis rechnet zurück: Er nimmt die Abrechnungen der letzten drei Jahre und teilt sie durch die Fläche. Er misst damit nicht das Gebäude, sondern seine Nutzer. Zwei identische Hallen bekommen unterschiedliche Werte, je nachdem ob einschichtig oder dreischichtig gearbeitet wird. Der Bedarfsausweis rechnet vorwärts: Er bilanziert nach DIN V 18599 aus Hülle, Anlagentechnik, Zonierung und genormten Nutzungsprofilen, was das Gebäude bei standardisierter Nutzung braucht. Nur dieser Wert ist zwischen Gebäuden vergleichbar, und nur er lässt sich mit dem Referenzgebäudewert vergleichen, an dem die Sanierungspflicht hängt.
Wir haben noch einen gültigen Verbrauchsausweis. Wird der 2027 ungültig?
Nein. Ein vor dem 1. Januar 2027 rechtmäßig ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit wirksam. Ab 2027 dürfen für Nichtwohngebäude nur keine neuen mehr ausgestellt werden. Praktisch heißt das: Wer 2026 noch einen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, verschiebt die Bilanzierung um bis zu zehn Jahre und hat bis dahin keine Zahl, mit der er seine Betroffenheit von der Sanierungspflicht prüfen kann. Das ist selten der günstigere Weg.
Was bedeutet die Effizienzklasse für Wert und Finanzierung?
Banken bewerten die Effizienzklasse inzwischen mit, weil sie über die EU-Taxonomie und die eigene Portfoliobilanz in die Kreditentscheidung einfließt. Bei Gewerbeimmobilien fragen Mieter zunehmend danach, weil die Nebenkosten und die CO₂-Kostenaufteilung daran hängen. Ein Gebäude in den unteren Klassen ist damit nicht nur teurer im Betrieb, es ist auch schwerer zu vermieten, zu beleihen und zu verkaufen.
Wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Immer bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung, der Ausweis muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr besteht zusätzlich eine Aushangpflicht. Auch für Neubau und größere Sanierungen sind Nachweise nötig.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung. Wird das Gebäude zwischenzeitlich wesentlich saniert, lohnt sich eine Neuausstellung meist früher, die bessere Effizienzklasse wirkt direkt auf Miete, Verkaufspreis und Finanzierungskonditionen.
Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Deutlich mehr als bei einem Wohnhaus, weil die Bilanzierung nach DIN V 18599 Gebäudehülle, Anlagentechnik, Zonierung und Nutzungsprofile abbildet. Der Aufwand hängt von Größe und Zonenvielfalt ab. Sinnvoll ist, den Ausweis gleich mit einer Energieberatung zu verbinden: Die Datenaufnahme fällt dann nur einmal an.
Energieausweis nach neuem Recht?
Wir erstellen die Bilanzierung nach DIN V 18599, und sagen Ihnen gleich, welche Maßnahmen die Effizienzklasse am günstigsten verbessern.