Glossar: Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden
GModG, MEPS, DIN V 18599, EBN, die wichtigsten Begriffe aus Gesetzgebung, Normung und Förderung, jeweils in zwei bis drei Sätzen erklärt.
Begriffe, die in jedem Beratungsgespräch fallen
GModG: Gebäudemodernisierungsgesetz
Das GModG hat 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude, setzt die EU-Gebäuderichtlinie um und führt für Nichtwohngebäude erstmals Sanierungspflichten für den Bestand ein.
Mehr dazuNichtwohngebäude (NWG)
Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen: Büros, Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Produktions- und Lagerhallen, Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Veranstaltungsstätten, Hotels, Kliniken und Praxen. Sie unterscheiden sich von Wohngebäuden vor allem durch komplexe Anlagentechnik und stark schwankende Nutzungsprofile.
Mehr dazuMEPS: Mindesteffizienz-Standards
Mit dem GModG eingeführte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bestehender Nichtwohngebäude. Der Primärenergiebedarf darf ab 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts betragen. Betroffen sind zuerst die energetisch schlechtesten Gebäude.
Mehr dazuNullemissionsgebäude
Gebäudestandard, bei dem am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen entstehen. Für Neubauten der öffentlichen Hand gilt er ab 2028, für alle übrigen Neubauten ab 2030.
Mehr dazuBio-Treppe
Umgangssprachlich für die im GModG festgelegten Mindestanteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Mehr dazuDIN V 18599
Die Norm zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Sie bilanziert Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung im Zusammenspiel und ist Grundlage für Bedarfsausweise und geförderte Energieberatungen von Nichtwohngebäuden.
Mehr dazuISO 50001: Energiemanagementsystem
Internationale Norm für Energiemanagementsysteme (in Deutschland DIN EN ISO 50001). Sie verlangt einen fortlaufenden Verbesserungsprozess mit Energiepolitik, Kennzahlen, Zielen und internen Audits. Wer ein zertifiziertes System betreibt, ist von der Energieaudit-Pflicht befreit.
Mehr dazuEnEfG: Energieeffizienzgesetz
Verpflichtet Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS. Ab 2,5 GWh sind zusätzlich Umsetzungspläne für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen zu erstellen.
Mehr dazuDIN EN 16247: Energieaudit
Norm für Energieaudits in Unternehmen. Nicht-KMU müssen alle vier Jahre ein solches Audit durchführen oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben.
Mehr dazuUnd die Begriffe, die im Antrag stehen
EBN: Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude
Förderprogramm des Bundes, das 50 % des Beratungshonorars übernimmt, gedeckelt auf 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200 bis 500 m²) beziehungsweise 4.000 € (über 500 m²). Der Antrag muss vor Beauftragung bewilligt sein.
Mehr dazuQNG: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Staatliches Siegel des Bundes, das die Nachhaltigkeit eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus bewertet: Ökobilanz, Schadstofffreiheit, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit. Vergeben in den Stufen PLUS und PREMIUM; seit März 2023 für alle Nichtwohngebäude. Es ist Voraussetzung für die höchste Förderstufe im Programm Klimafreundlicher Neubau.
Mehr dazuKFN: Klimafreundlicher Neubau
Förderprogramm des Bundes für Neubauten, für Nichtwohngebäude über den KfW-Kredit 299. Gefördert wird gestaffelt: bis 1.000 € je m² für Effizienzgebäude 55, bis 1.500 € für ein klimafreundliches Nichtwohngebäude und bis 2.000 € mit QNG. Der Antrag muss vor Baubeginn vorliegen.
Mehr dazuBEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderprogramm für die Umsetzung: bezuschusst Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie den Effizienzgebäude-Standard. Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst.
Mehr dazuGebäudeautomation
Systeme zur automatischen Regelung von Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Das GModG verpflichtet Nichtwohngebäude mit Lüftungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung, bis Ende 2029 Gebäudeautomation nachzurüsten.
Mehr dazuWärmerückgewinnung (WRG)
Verfahren, bei dem die Wärme der Abluft auf die Zuluft übertragen wird. Moderne Anlagen halten so bis zu 80 % der Lüftungswärme im Gebäude, in Schulen, Kitas und Bürogebäuden einer der wirksamsten Hebel überhaupt.
Mehr dazuPrimärenergiebedarf
Der rechnerische Energiebedarf eines Gebäudes einschließlich der Verluste für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Er ist die zentrale Kennzahl für gesetzliche Anforderungen und Effizienzklassen.
Mehr dazuAmortisationszeit
Zeitraum, in dem sich eine Investition über die eingesparten Energiekosten zurückzahlt. Bei Beleuchtung und Regelungstechnik liegt sie häufig unter drei Jahren, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich darüber.
Mehr dazuSanierungsfahrplan
Gebäudescharfer Plan, der energetische Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt, mit Kosten, Einsparung, Förderung und CO₂-Wirkung je Schritt. Grundlage für Haushaltsplanung und Investitionsentscheidungen.
Mehr dazuStand: August 2026 · Die Erläuterungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
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