Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude

Seit dem GModG gibt es sie: verbindliche Mindeststandards für den Bestand, mit Fristen 2030 und 2033. Wir klären, ob Ihr Gebäude betroffen ist, rechnen die Sanierung durch und bringen sie in die Reihenfolge, in der sie sich rechnet.

Zwei Termine, eine Kennzahl

Ob Sie betroffen sind, entscheidet sich am Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäudewert, nicht am Baujahr.

Mindesteffizienz-Standards (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude nach GModG
AbHöchstwert PrimärenergiebedarfBetroffener Gebäudebestand
1. Januar 2030max. das 3,5-Fache des Referenzgebäudewertsdie energetisch schwächsten rund 16 %
1. Januar 2033max. das 2,95-Fache des Referenzgebäudewertsdie energetisch schwächsten rund 26 %

Stand: August 2026 · Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) · alle GModG-Pflichten im Überblick

Ersteinschätzung in einer Minute

Fünf Angaben, die Sie im Kopf haben. Daraus schätzen wir, wie wahrscheinlich Ihr Gebäude zu den betroffenen gehört, und welche Frist zuerst greift.

Steht auf dem Energieausweis. Wenn er vorliegt, ist das das aussagekräftigste Feld.

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Was das ist und was nicht. Diese Einschätzung gewichtet Merkmale, die erfahrungsgemäß mit einem hohen Primärenergiebedarf einhergehen. Sie ist keine Bilanzierung und keine Rechtsauskunft. Ob Ihr Gebäude die MEPS-Schwellen überschreitet, entscheidet allein der berechnete Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäudewert nach DIN V 18599. Genau das ist der GModG-Check. Stand August 2026.

Warum Warten die teuerste Variante ist

Die Frist 2030 klingt weit weg. Aus Sicht eines Gebäudes ist sie es nicht: Zwischen erster Analyse, Planung, Förderantrag, Ausschreibung und Ausführung liegen bei größeren Maßnahmen leicht zwei bis drei Jahre. Wer 2029 anfängt, ist zu spät.

Dazu kommt die Förderkurve, die in die falsche Richtung zeigt. Die Tilgungszuschüsse für Sanierungen zu Effizienzgebäuden wurden zum 21. Juli 2026 um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen, und ab dem 1. Februar 2027 sinken die Höchstbeträge halbjährlich weiter. Jedes Jahr Abwarten kostet also doppelt: über die Energierechnung und über die entgangene Förderung.

Betroffenheit prüfen lassen
EnergiekostenLED und SensorikLüftung mit WRGWärmepumpe und PV−70 %Jahr 1Jahr 5
Sanierungsfahrplan: Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge bis zur Frist

Von der Pflicht zum Plan

Eine Sanierungspflicht ist zuerst eine Rechenaufgabe und erst danach eine Baustelle. Wir bearbeiten beides. Wie eine Sanierung im Bestand abläuft und in welcher Reihenfolge sie sich rechnet, steht unter Sanierung im Bestand.

  • Betroffenheit klären

    Wir bilanzieren Ihr Gebäude nach DIN V 18599 und bestimmen den Abstand zum Referenzgebäudewert. Ergebnis: eine belastbare Aussage, ob die Schwellen 2030 und 2033 überschritten werden, und um wie viel.

  • Sanierungsfahrplan bis zur Frist

    Aus dem Abstand zur Schwelle entwickeln wir eine Maßnahmenfolge mit Terminen: Was muss bis 2030 stehen, was kann bis 2033 warten, was passt in den ohnehin geplanten Instandhaltungszyklus?

  • Förderung sichern, solange sie hoch ist

    Die Zuschüsse wurden im Juli 2026 bereits um zehn Prozentpunkte gesenkt und die Höchstbeträge sinken ab Februar 2027 halbjährlich weiter. Wer früh beantragt, bekommt mehr.

  • Umsetzung begleiten

    Ausschreibung, Angebotsprüfung, Baubegleitung und die Nachweise, die für den Tilgungszuschuss verlangt werden, damit die Sanierung auch fördertechnisch aufgeht.

  • Nachweise und Dokumentation

    Bedarfsausweis, GModG-Nachweise und die Unterlagen, die Behörden, Banken und ESG-Berichte verlangen. Aus der Pflichterfüllung wird ein verwertbarer Datensatz.

  • Fristen im Blick behalten

    MEPS 2030 und 2033, Gebäudeautomation bis Ende 2029, Bedarfsausweis ab 2027: Wir führen diese Termine für Ihren Bestand nach, statt sie Ihnen zu überlassen.

GModG-Check

Erst rechnen, dann entscheiden.

Im GModG-Check bilanzieren wir Ihr Gebäude, bestimmen den Abstand zu den Schwellen 2030 und 2033 und legen die Maßnahmen fest, die Sie darüber bringen, mit Kosten, Einsparung, Förderung und Termin. Das Erstgespräch dazu ist kostenlos.

2030erste verbindliche Frist im Bestand

Häufig gefragt

Gibt es jetzt eine Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude?

Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gelten erstmals Mindesteffizienz-Standards (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude. Der Primärenergiebedarf darf ab dem 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Wertes eines Referenzgebäudes betragen. Betroffen sind zuerst die energetisch schlechtesten Gebäude, nach EU-Vorgabe die schwächsten 16 Prozent bis 2030 und 26 Prozent bis 2033.

Muss ich mein Bürogebäude bis 2030 sanieren?

Nur, wenn es zu den energetisch schlechtesten gehört. Die Schwelle ist kein Baujahr und keine Gebäudeart, sondern das Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäudewert: ab dem 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache. Nach EU-Vorgabe trifft das zuerst die schwächsten 16 Prozent des Bestands. Ein Bürogebäude aus den 1970er-Jahren mit ungedämmter Fassade, Einfachverglasung und alter Gaskesselanlage liegt erfahrungsgemäß über der Schwelle, ein Bürobau ab etwa 2002 mit gedämmter Hülle in der Regel deutlich darunter. Sicherheit gibt nur die Bilanzierung nach DIN V 18599, alles andere ist geraten.

Was kostet es, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Die Mindeststandards sind Ordnungsrecht, keine Empfehlung. Der wirtschaftliche Schaden trifft Sie aber meist früher als eine Behörde: Wer erst 2029 anfängt, konkurriert mit allen anderen um dieselben Handwerker und Fördertöpfe. Dazu kommt der Wert des Gebäudes. Banken und Käufer bewerten die Effizienzklasse längst mit, und ein Objekt, das die Schwelle reißt, ist schwerer zu finanzieren und zu vermieten.

Woher weiß ich, ob mein Gebäude betroffen ist?

Das lässt sich nicht am Baujahr ablesen, sondern nur über eine energetische Bilanzierung. Entscheidend ist der Abstand Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäudewert. Genau das rechnen wir im GModG-Check aus: Wir bilanzieren nach DIN V 18599, bestimmen den Abstand zur jeweiligen Schwelle und sagen Ihnen, ob und wann Handlungsbedarf besteht.

Was passiert, wenn wir die Frist reißen?

Die MEPS sind ordnungsrechtliche Anforderungen, keine Empfehlung. Neben möglichen behördlichen Maßnahmen trifft Sie der wirtschaftliche Schaden meist früher: Wer erst kurz vor der Frist saniert, konkurriert mit allen anderen um dieselben Handwerker, zahlt höhere Preise und findet die Förderprogramme in schlechteren Konditionen vor, die Zuschüsse sind bereits im Juli 2026 gesenkt worden.

Welche weiteren Pflichten kommen neben MEPS?

Für Nichtwohngebäude mit Lüftungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung gilt die Pflicht zur Gebäudeautomation bis zum 31. Dezember 2029. Ab dem 1. Januar 2027 sind zudem Verbrauchsausweise nicht mehr zulässig, erforderlich ist dann der Bedarfsausweis. Und die Solarpflicht wird ab 2027 schrittweise eingeführt.

Lohnt es sich, früher zu sanieren als nötig?

In aller Regel ja, aus drei Gründen: Die Förderquoten sinken planmäßig weiter, der CO₂-Preis auf fossile Wärme steigt jedes Jahr, und Sie können die Maßnahmen in Ihren normalen Instandhaltungszyklus legen statt in einen Zwangstermin. Sanieren, wenn ohnehin das Dach fällig ist, kostet einen Bruchteil einer isolierten Pflichtmaßnahme.

Transparenzhinweis: Diese Darstellung fasst den Stand August 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Gesetzestext. Amtliche Informationen finden Sie im GModG-Portal des Bundes ↗.

Ist Ihr Gebäude betroffen?

Wir rechnen es aus, statt zu schätzen, im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Frist und Förderweg.