Ihr kostenloses Erstgespräch

Unverbindlich, ehrlich, auf den Punkt: Im Erstgespräch klären wir, welches Potenzial in Ihrem Gebäude steckt, welche Förderung möglich ist, und ob wir zueinander passen.

Drei Schritte bis zum Fahrplan

  1. Anfrage senden

    Formular ausfüllen oder anrufen, zwei Minuten genügen.

    heute
  2. Rückruf & Erstgespräch

    Wir melden uns zum Wunschtermin und besprechen Ausgangslage, Potenzial und Förderung.

    innerhalb 1 Werktags
  3. Ihr Fahrplan

    Sie erhalten unsere Einschätzung und ein Festpreisangebot, die Entscheidung liegt bei Ihnen.

    unverbindlich

Lieber direkt? 05251 40 29 29 10 · Mo bis Fr 08:00 bis 16:00 Uhr

50 / 50 So finanziert sich Ihre Energieberatung Zuschuss Bund Ihr Anteil steuerlich absetzbar Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude 50 % des Honorars, höchstens 4.000 €. Den Antrag übernehmen wir.
Bundesförderung EBN: bis zu 50 % Zuschuss zur Beratung

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Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

Was vor dem Erstgespräch meistens gefragt wird

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Es dauert etwa dreißig Minuten, ist unverbindlich, und daraus entsteht keine Verpflichtung. Wenn wir nicht der richtige Partner für Ihr Gebäude sind, sagen wir das im Gespräch.

Was sollten wir bereithalten?

Hilfreich sind die Energieabrechnungen der letzten drei Jahre, Baujahr und Nettogrundfläche, vorhandene Pläne oder eine Baubeschreibung und, falls schon vorhanden, der Energieausweis. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis, das Erstgespräch geht auch ohne Unterlagen.

Wie schnell melden Sie sich?

In der Regel am nächsten Werktag. Erreichbar sind wir mo bis fr 08:00 bis 16:00 uhr, telefonisch unter 05251 40 29 29 10. Den Termin für das Gespräch stimmen wir nach Ihrem Wunsch ab.

Geht das auch ohne Ortstermin?

Ja. Das Erstgespräch führen wir auf Wunsch per Telefon oder Video. Vor Ort müssen wir erst für die Bestandsaufnahme sein, und auch die braucht meist nur wenige Termine. Bundesweite Projekte betreuen wir genau so.

Wann muss der Förderantrag gestellt sein?

Vor der Beauftragung. Der Zuschuss zur Beratung ist verloren, wenn zuerst beauftragt und danach beantragt wird. Wir stimmen den Projektstart darauf ab und übernehmen die Antragstellung. Die Bedingungen stehen unter Förderung.

Was passiert nach dem Gespräch?

Sie erhalten unsere Einschätzung und ein Festpreisangebot. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheiden Sie. Nachträgliche Aufschläge gibt es bei uns nicht.