Solarpflicht für Gewerbedächer: was ab wann gilt
In Nordrhein-Westfalen gilt sie seit 2024 für Neubauten und ab 2026 auch bei der Dachsanierung. Ab 2027 kommt die bundesweite Pflicht dazu. Wir sagen Ihnen, welche Frist Ihr Dach trifft und was 30 Prozent Belegung konkret bedeuten.
Die Fristen in Nordrhein-Westfalen
Grundlage ist § 42a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, ausgeführt durch die Solaranlagen-Verordnung SAN-VO NRW vom 19. Juni 2024.
| Fall | Ab wann | Mindestbelegung |
|---|---|---|
| Neubau eines Nichtwohngebäudes | Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 | 30 % der Bruttodachfläche |
| Dachhaut vollständig erneuert, Gebäude einer Kommune | Beginn nach dem 1. Juli 2024 | 30 % der Nettodachfläche |
| Dachhaut vollständig erneuert, alle übrigen Gebäude | Beginn nach dem 1. Januar 2026 | 30 % der Nettodachfläche |
| Bundesweite Pflicht nach dem GModG | stufenweise ab dem 1. Januar 2027 | nach Stufe |
Quellen: § 42a und § 48 Absatz 1a BauO NRW, SAN-VO NRW vom 19.06.2024 · GModG § 106 für die Bundesebene · Außerhalb von NRW gilt die jeweilige Landesbauordnung mit abweichenden Fristen
Brutto oder netto: der Unterschied kostet oder spart
Beim Neubau zählt die Bruttodachfläche, also das Dach so, wie es im Grundriss liegt. Bei der Dachsanierung zählt die Nettodachfläche, und die ist kleiner: Lichtkuppeln, Aufbauten, Technikflächen und Verschattungsbereiche gehen ab. Auf einem typischen Hallendach mit Oberlichtern und Lüftungsaufbauten liegt die Nettofläche erfahrungsgemäß rund ein Fünftel unter der Bruttofläche.
Das ist kein Wortklauberei, sondern der Unterschied zwischen einer Anlage, die Sie planen wollen, und einer, die Ihnen die Bauaufsicht vorgibt. Wer die Flächen früh sauber ermittelt, entscheidet selbst über Ausrichtung, Verschattung und Modulbelegung.
Dach prüfen lassen
30 %
Ihres Dachs müssen belegt werden. Das sind auf einer 2.000-m²-Halle rund 110 kWp.
30 Prozent von 2.000 m² sind 600 m². Bei rund 5,5 m² Modulfläche je Kilowatt Leistung ergibt das etwa 110 kWp. In Nordrhein-Westfalen liefert das ungefähr 105.000 kWh im Jahr. Wer davon 70 Prozent selbst verbraucht, was im Einschichtbetrieb üblich ist, ersetzt rund 73.000 kWh Netzbezug.
Das sind Erfahrungswerte für ein unverschattetes Flachdach, keine Zusage. Ausrichtung, Statik, Netzanschluss und Ihr Lastgang verschieben das Ergebnis in beide Richtungen. Genau deshalb rechnen wir es nach, bevor jemand etwas bestellt.
Die Pflicht ist der schlechteste Grund für eine Anlage
Eine Anlage, die nur die 30 Prozent erfüllt, ist selten die wirtschaftlichste. Sie wird nach Fläche bemessen, nicht nach Ihrem Verbrauch. Wer stattdessen vom Lastgang her plant, landet oft bei einer größeren Anlage mit besserer Eigenverbrauchsquote, und die rechnet sich schneller als die Pflichtvariante.
Die zweite Falle liegt in der Reihenfolge. Photovoltaik auf ein ungedämmtes Dach zu legen heißt, die Anlage abzubauen, wenn zehn Jahre später gedämmt wird. Wenn ohnehin die Dachhaut erneuert wird, gehören Dämmung und Anlage in einen Zug, und dann greift auch die Förderung für beides.
Reihenfolge im BestandWas wir dabei übernehmen
- Prüfen, welche Frist Ihr Gebäude trifft, und ob eine Ausnahme trägt
- Brutto- und Nettodachfläche ermitteln statt schätzen
- Statik und Netzanschluss vorab klären lassen
- Anlagengröße aus Ihrem Lastgang statt aus der Mindestquote ableiten
- Förderung und steuerliche Behandlung mitdenken
- Ausschreibung und Angebotsprüfung, herstellerunabhängig
Häufig gefragt
Gilt die Solarpflicht auch für mein bestehendes Hallendach?
In Nordrhein-Westfalen ja, sobald Sie die Dachhaut vollständig erneuern. Für Gebäude von Kommunen gilt das bei einem Beginn nach dem 1. Juli 2024, für alle übrigen Gebäude bei einem Beginn nach dem 1. Januar 2026. Eine reine Reparatur oder eine Teilfläche löst die Pflicht nicht aus, maßgeblich ist die vollständige Erneuerung.
Wie viel Dachfläche muss belegt werden?
Mindestens 30 Prozent. Beim Neubau bezieht sich das auf die Bruttodachfläche, bei der Dachsanierung auf die Nettodachfläche, also ohne Aufbauten, Lichtkuppeln und Verschattungsbereiche. Der Unterschied ist erheblich: auf einem Hallendach mit vielen Aufbauten liegt die Nettofläche schnell ein Fünftel unter der Bruttofläche.
Was bringt eine Pflichtanlage wirtschaftlich?
Als Größenordnung: 30 Prozent von 2.000 m² Dach sind rund 600 m², das trägt etwa 110 kWp und liefert in Nordrhein-Westfalen ungefähr 105.000 kWh im Jahr. Wer davon 70 Prozent selbst verbraucht, ersetzt rund 73.000 kWh Netzbezug. Das sind Erfahrungswerte für ein unverschattetes Flachdach, keine Zusage; die Rechnung für Ihr Dach hängt an Ausrichtung, Statik, Netzanschluss und Lastgang.
Kann ich mich von der Pflicht befreien lassen?
Die Bauordnung sieht Ausnahmen vor, wenn die Erfüllung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, etwa bei nicht tragfähiger Dachkonstruktion oder starker Verschattung. Das muss begründet und nachgewiesen werden, es genügt nicht, es zu behaupten. Wir prüfen das im Zuge der Bestandsaufnahme mit.
Wie verhält sich die Landespflicht zur kommenden Bundespflicht?
Sie überlagern sich. In Nordrhein-Westfalen greift seit 2024 die Landesbauordnung, ab dem 1. Januar 2027 kommt die bundesweite Solarpflicht des Gebäudemodernisierungsgesetzes stufenweise hinzu. Wer außerhalb von NRW baut, prüft die jeweilige Landesbauordnung, denn die Fristen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Trifft Sie die Solarpflicht, und was macht sie mit Ihrer Rechnung?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Frist, Dachfläche und Anlagengröße, und ob sich eine größere Anlage als die Pflichtvariante lohnt.