Neubau: Effizienzstandard, QNG und Förderung von Anfang an
Im Neubau entscheidet sich der Energieverbrauch der nächsten fünfzig Jahre in den ersten Wochen der Planung. Und die Förderung entscheidet sich noch früher, vor dem ersten Spatenstich.
Die teuersten Fehler passieren vor dem Bauantrag
Ein Neubau, der die Förderstufe knapp verfehlt, kostet nicht ein paar Prozent, er kostet den kompletten Zuschuss. Und ein Gebäude, das 2029 fertig wird, aber ohne den kommenden Nullemissionsstandard geplant wurde, ist bei Fertigstellung bereits veraltet.
Deshalb setzen wir am Anfang an: Bevor die Kubatur steht, klären wir, welche Effizienzstufe wirtschaftlich erreichbar ist, ob sich das QNG rechnet und welches Förderprogramm dazu passt. Danach begleiten wir die Planung mit der Bilanz nach DIN V 18599, stellen den Antrag rechtzeitig und führen die Baubegleitung bis zur Bestätigung nach Durchführung.
Neubau besprechen
Was der Bund für Neubauten bereitstellt
Gefördert wird als zinsverbilligter Kredit über die KfW, Programm 299 für Nichtwohngebäude. Die Höhe hängt an der erreichten Stufe, und an einem Siegel.
| Förderstufe | Höchstbetrag je m² | Höchstbetrag gesamt |
|---|---|---|
| Effizienzgebäude 55 (nicht mit Öl oder Gas beheizt) | 1.000 € | 5 Mio. € |
| Klimafreundliches Nichtwohngebäude (EG 40) | 1.500 € | 7,5 Mio. € |
| Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG | 2.000 € | 10 Mio. € |
Bezugsgröße ist die Nettogrundfläche · Antrag zwingend vor Baubeginn · Quelle: KfW, Programm 299
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das QNG ist ein staatliches Siegel und geht deutlich über Energieeffizienz hinaus: Bewertet werden der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes, die Ökobilanz der eingesetzten Baustoffe, die Schadstofffreiheit, die Barrierefreiheit und die Wirtschaftlichkeit. Vergeben wird es in den Stufen PLUS und PREMIUM; seit März 2023 gilt es für alle Arten von Nichtwohngebäuden.
Für die Förderung ist es der Hebel auf die höchste Stufe, aus 1.500 € je Quadratmeter werden 2.000 €. Aber es ist mehr als ein Förderticket: Ein QNG-zertifiziertes Gebäude lässt sich gegenüber Mietern, Banken und im ESG-Reporting belegen, nicht nur behaupten.
- Ökobilanz über den Lebenszyklus (Treibhausgase, Primärenergie)
- Nachweis der Schadstofffreiheit verwendeter Baustoffe
- Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzungsqualität
- Wirtschaftlichkeit und Rückbaufähigkeit
- Vergabe durch akkreditierte Zertifizierungsstellen

Vier Schritte, in der richtigen Reihenfolge
Die Reihenfolge ist keine Formalie: Wer sie umdreht, verliert die Förderung.
-
Zieldefinition
Welche Effizienzstufe, welches Förderprogramm, QNG ja oder nein? Diese Entscheidung fällt vor dem ersten Strich, nicht nach der Genehmigungsplanung.
vor Planungsbeginn -
Planungsbegleitung
Wir rechnen die Bilanz nach DIN V 18599 mit, prüfen Varianten der Anlagentechnik und halten die Förderkriterien in der Planung nach.
Leistungsphase 1 bis 4 -
Förderantrag
Antrag über Ihre Hausbank an die KfW, vollständig mit unserer Bestätigung zum Antrag, rechtzeitig vor Baubeginn.
vor Baubeginn -
Baubegleitung & Nachweis
Baustellenkontrollen, Prüfung der Ausführung und die Bestätigung nach Durchführung, ohne die kein Tilgungszuschuss fließt.
bis Abnahme
Häufig gefragt
Was ist das QNG und wann brauchen wir es?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Siegel des Bundes, das die Nachhaltigkeit eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus bewertet, ökologisch, soziokulturell und ökonomisch. Es wird in den Stufen PLUS und PREMIUM vergeben und gilt seit März 2023 für alle Nichtwohngebäude. Gebraucht wird es, wenn Sie die höchste Förderstufe im Programm Klimafreundlicher Neubau erreichen wollen: Ohne QNG endet der Förderkredit bei 1.500 € je Quadratmeter, mit QNG sind es 2.000 €.
Was kostet ein QNG-Nachweis und lohnt er sich?
Der Nachweis verursacht zusätzlichen Planungs- und Dokumentationsaufwand, unter anderem für die Ökobilanzierung und den Nachweis der Schadstofffreiheit. Ob er sich rechnet, hängt an der Gebäudegröße: Die höhere Kreditlinie und der Imagegewinn müssen den Mehraufwand tragen. Bei größeren Vorhaben geht die Rechnung meist klar auf. Wir prüfen das vor der Planungsentscheidung durch, nicht danach.
Ab wann gilt der Nullemissionsstandard?
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen Neubauten der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 2028 und alle übrigen Neubauten ab dem 1. Januar 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden, am Standort also ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Wer heute plant und 2029 oder später fertigstellt, sollte den Standard bereits mitdenken.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort. Das ist die häufigste und teuerste Falle im Neubau: Wer erst den Bauauftrag vergibt und dann die Förderung beantragt, verliert sie. Wir binden die Antragstellung deshalb fest in den Terminplan ein.
Begleiten Sie auch die Ausführung?
Ja. Zur Förderung gehört die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, von der Planungsprüfung über Baustellenkontrollen bis zur Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese Nachweise wird der Tilgungszuschuss nicht ausgezahlt.
Neubau geplant? Sprechen wir vor dem Bauantrag.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Effizienzstufe, QNG-Frage und Förderweg, solange sich alles noch günstig entscheiden lässt.