Förderung für Energieberatung und Sanierung

Wie viel Zuschuss es wirklich gibt, wer ihn bekommt und worauf Sie achten müssen, ohne Werbeversprechen, mit den echten Obergrenzen.

50 % Zuschuss, aber gedeckelt

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist nach Nettogrundfläche gestaffelt und endet bei maximal 4.000 €.

Fördersätze und Höchstbeträge der EBN nach Nettogrundfläche
NettogrundflächeFördersatzMaximaler Zuschuss
unter 200 m²50 %850 €
200 bis 500 m²50 %2.500 €
über 500 m²50 %4.000 €

Stand: August 2026 · Quelle: BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 2, Energieberatung DIN V 18599)

Die Abkürzungen EBN, BEG und DIN V 18599 sind im Glossar kurz erklärt. Wie sich die Förderung auf Ihr Honorar auswirkt, zeigt Ihnen der Einsparrechner als erste Näherung.

Was eine Energieberatung kostet

Bis zu einem Honorar von 1.700 € unter 200 m², 5.000 € bei 200 bis 500 m² und 8.000 € über 500 m² Nettogrundfläche zahlen Sie genau die Hälfte, den Rest übernimmt der Bund. Jeder Euro darüber ist Eigenanteil, weil der Zuschuss bei 850 €, 2.500 € beziehungsweise 4.000 € endet.

Bis zu welchem Honorar der Zuschuss die volle Hälfte trägt
Nettogrundfläche Honorar, bei dem der Deckel gerade greift Zuschuss Ihr Eigenanteil
unter 200 m²1.700 €850 €850 €
200 bis 500 m²5.000 €2.500 €2.500 €
über 500 m²8.000 €4.000 €4.000 €

Die Honorarschwellen sind kein Preisangebot, sie ergeben sich rechnerisch aus dem Fördersatz von 50 % und den Höchstbeträgen der EBN. Liegt das Honorar darunter, halbiert der Zuschuss es vollständig. Stand: August 2026 · Quelle: BAFA, EBN Modul 2, Energieberatung DIN V 18599.

  • Fläche und Zonierung

    Die DIN V 18599 rechnet jede Nutzungszone getrennt. Ein Bürogebäude mit einer Nutzung ist deutlich schneller bilanziert als eine Schule mit Turnhalle, Mensa und Verwaltung, auch bei gleicher Quadratmeterzahl.

  • Umfang der Anlagentechnik

    Jeder Wärmeerzeuger, jede Lüftungs- und Kälteanlage und die Beleuchtung müssen aufgenommen und bilanziert werden. Zwei Kessel, drei Lüftungsanlagen und eine Kälteversorgung sind ein anderer Aufwand als eine Gastherme.

  • Datenlage

    Liegen Pläne, Baubeschreibung, Anlagendokumentation und die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vor, geht die Bestandsaufnahme zügig. Fehlen sie, wird vor Ort aufgemessen, und das schlägt sich im Honorar nieder.

  • Tiefe des Berichts

    Pflichtbestandteil ist der Beratungsbericht mit Maßnahmenpaketen, Einsparung und Wirtschaftlichkeit. Zusätzliche Variantenvergleiche, ein Contracting-Vergleich oder ein mehrstufiger Fahrplan sind eigene Leistungen.

Was die EBN nicht abdeckt: Der Energieausweis, der Förderantrag für die Bauleistungen und die Baubegleitung während der Umsetzung sind eigene Leistungen mit eigenen Honoraren, teils mit eigener Förderung. Wir weisen sie im Angebot getrennt aus, damit Sie sehen, was zur geförderten Beratung gehört und was nicht.

Den Festpreis nennen wir vor der Beauftragung, nach einem kurzen Blick auf Gebäude, Nutzung und vorhandene Unterlagen. Er gilt, Nachträge gibt es bei uns nicht. Und weil der Förderantrag vor der Beauftragung bewilligt sein muss, steht die Rechnung mit Zuschuss und Eigenanteil, bevor Sie sich entscheiden.

Wer den Zuschuss bekommt

  • Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften
  • Kleine und mittlere Unternehmen, bis 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz
  • Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch bis 500.000 kWh pro Jahr

Fällt Ihr Unternehmen nicht darunter, ist die EBN nicht der richtige Weg, dann führt der Einstieg meist über das Energieaudit nach DIN EN 16247, das für Nicht-KMU ohnehin verpflichtend ist.

Zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen nebeneinander an einer verputzten Außenwand
Vor dem Antrag steht die ehrliche Rechnung: Was bleibt netto übrig?

Erst Antrag, dann Auftrag, nie umgekehrt

Der häufigste und teuerste Fehler: zuerst beauftragen, dann Förderung beantragen. Damit ist der Zuschuss verloren. Wir halten die Reihenfolge ein.

01Gesprächkostenlos02Analysevor Ort03Konzeptmit Förderung04Umsetzungmit NachweisVom Erstgespräch zur nachgewiesenen Einsparung
Ablauf mit korrekt eingeordneter Antragstellung

Die BEG-Programme für Nichtwohngebäude im Überblick

Die Beratung ist das eine, gefördert wird vor allem das Bauen. Diese Programme kommen für Nichtwohngebäude infrage, je nachdem ob Sie sanieren oder neu bauen und ob Sie ein Unternehmen oder eine Kommune sind.

BEG-Programme der KfW für Nichtwohngebäude, Stand August 2026
ProgrammWofür ArtHöchstbetrag
263: Nichtwohngebäude-Kredit Sanierung zum Effizienzgebäude (Stufen 40 bis 115) Kredit mit Tilgungszuschuss 5 bis 25 % 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. €
264: Kommunen-Kredit Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude Kredit mit Tilgungszuschuss bis 40 % max. 10 Mio. €
464: Kommunen-Zuschuss Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude direkter Zuschuss max. 4 Mio. €
299: Klimafreundlicher Neubau Neubau, Stufen EG 55, EG 40 und EG 40 mit QNG zinsverbilligter Kredit 1.000 bis 2.000 €/m², max. 10 Mio. €
596: Neubau im Niedrigpreissegment energie- und kosteneffizienter Neubau zinsverbilligter Kredit programmabhängig
498/499: Neubau für Kommunen klimafreundlicher kommunaler Neubau Zuschuss bis 10 % der förderfähigen Kosten

Quelle: KfW · Bezugsgröße ist die Nettogrundfläche · Antrag jeweils vor Vorhabenbeginn

Die Förderkurve zeigt nach unten

Wer eine Sanierung ohnehin plant, sollte die zeitliche Entwicklung kennen, sie spricht klar für früher statt später.

  • Seit 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen

    Die Tilgungszuschüsse für Sanierungen zum Effizienzgebäude wurden um zehn Prozentpunkte gesenkt. Der Fünf-Prozent-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen, ebenso Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.

  • Ab Februar 2027 sinken die Höchstbeträge

    Die Förderhöchstbeträge werden ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich abgeschmolzen, gestaffelt nach Gebäudegröße. Für größere Gebäude bedeutet das jedes Halbjahr einen kleineren Topf.

  • Heizung: Grundförderung bleibt 30 %

    Die Grundförderung für die Heizungsmodernisierung liegt weiterhin bei 30 %. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus hinzu, der die Herkunft der Anlage berücksichtigt.

  • Neu: Bonus für serielles Sanieren

    Im zweiten Halbjahr 2026 wird ein zusätzlicher Bonus für serielle Sanierungen eingeführt, interessant für Portfolios mit vielen gleichartigen Gebäuden, etwa im kommunalen Bestand.

Programme neben der BEG

  • Landes- und Kommunalprogramme

    Nordrhein-Westfalen und viele Kommunen legen eigene Programme auf, die sich mit Bundesmitteln kombinieren lassen. Gerade für kommunale Träger und gemeinnützige Organisationen lohnt der Blick, hier bleibt am häufigsten Geld liegen.

  • Steuerliche Wege

    Wo eine Direktförderung nicht greift oder sich nicht rechnet, prüfen wir Abschreibung und steuerliche Behandlung als Alternative. Manchmal ist der Steuerweg der bessere.

  • Antragstellung inklusive

    Wir recherchieren die passenden Programme, erstellen die Unterlagen, koordinieren mit Ihrer Hausbank und liefern die Nachweise, ohne die kein Tilgungszuschuss ausgezahlt wird. Sie unterschreiben, wir kümmern uns um den Rest.

  • Kombination statt Einzelantrag

    Der größte Hebel liegt selten in einem Programm, sondern in der richtigen Kombination, und in der Reihenfolge, in der beantragt wird. Genau dafür gibt es uns.

Häufig gefragt

Wie hoch ist die Förderung für eine Energieberatung wirklich?

Der Bund übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist allerdings nach Gebäudegröße gedeckelt: bis 200 m² Nettogrundfläche maximal 850 €, bei 200 bis 500 m² maximal 2.500 € und ab 500 m² maximal 4.000 €. Die Hälfte des Honorars gibt es also nur bis zu diesen Obergrenzen, alles darüber tragen Sie selbst.

Wer ist überhaupt antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz) sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh pro Jahr. Große Energieverbraucher fallen damit aus der EBN heraus, für sie ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 der richtige Weg.

Muss der Antrag vor Beauftragung gestellt werden?

Ja. Der Förderantrag muss beim BAFA gestellt und bewilligt sein, bevor die Beratung beginnt. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss. Wir übernehmen die Antragstellung und stimmen den Projektstart darauf ab.

Werden auch die Baumaßnahmen selbst gefördert?

Ja, aber über andere Programme, vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude, dazu Landes- und Kommunalprogramme sowie zinsgünstige KfW-Kredite. Welche Kombination für Ihr Vorhaben die höchste Quote ergibt, prüfen wir im Rahmen der Beratung; die Sätze ändern sich regelmäßig.

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Das Honorar richtet sich nach Nettogrundfläche, Zonierung und Anlagentechnik des Gebäudes, der Bund trägt davon die Hälfte. Wie viel das in Euro ist, lässt sich aus den Förderhöchstbeträgen genau ableiten: Bis zu einem Honorar von 1.700 € unter 200 m², 5.000 € bei 200 bis 500 m² und 8.000 € über 500 m² Nettogrundfläche zahlen Sie exakt die Hälfte. Jeder Euro darüber ist Eigenanteil, weil der Zuschuss bei 850 €, 2.500 € beziehungsweise 4.000 € endet. Wir nennen Ihnen vor der Beauftragung einen Festpreis und rechnen den Eigenanteil offen vor, inklusive Deckelung.

Wovon hängt das Honorar konkret ab?

Von vier Dingen: der Nettogrundfläche, der Zahl der Zonen, die nach DIN V 18599 getrennt bilanziert werden müssen, dem Umfang der Anlagentechnik und der Datenlage. Ein Bürogebäude mit einer Nutzung ist schneller gerechnet als eine Schule mit Turnhalle, Mensa und Verwaltung. Fehlen Pläne, Baubeschreibung und Verbrauchsabrechnungen, kostet die Bestandsaufnahme vor Ort mehr Zeit. Die Vor-Ort-Begehung ist in der EBN übrigens vorgeschrieben, eine reine Schreibtischberatung ist nicht förderfähig.

Hinweis: Förderprogramme ändern sich laufend. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand August 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Offizielle Informationen finden Sie unter bafa.de ↗. Was für Ihr Gebäude gilt, prüfen wir individuell.

Wie viel Förderung bleibt für Sie übrig?

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihnen Honorar, Zuschuss und Eigenanteil offen vor, bevor Sie sich entscheiden.