Energieaudit nach DIN EN 16247
Pflicht für Nicht-KMU, und die beste Gelegenheit, die profitabelsten Effizienzmaßnahmen im Unternehmen schwarz auf weiß zu bekommen.
Aus der Pflicht einen Fahrplan machen
Unternehmen, die kein KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vorlegen, oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben, das die Auditpflicht dauerhaft ersetzt. Viele erledigen das als Formsache. Das ist teuer bezahlt, denn ein gutes Audit liefert genau die Zahlen, mit denen sich Investitionen intern durchsetzen lassen.
Wir führen das Audit normkonform durch, und legen den Schwerpunkt bewusst dorthin, wo bei Ihnen wirklich Geld liegt: Druckluft, Prozesswärme, Abwärme, Kälte, Lüftung und Beleuchtung. Jede Maßnahme kommt mit Investition, Einsparung und Amortisationszeit.
Audit anfragen
Trifft die Pflicht Ihr Unternehmen?
Entscheidend sind zwei Dinge: ob Sie ein KMU sind, und wie viel Energie Sie im Jahr verbrauchen. Der Verbrauch zählt über alle Energieträger zusammen, also Strom, Wärme und Kraftstoffe.
| Jahresverbrauch | Was zu tun ist | Rhythmus |
|---|---|---|
| bis 500.000 kWh | Bagatellschwelle: kein volles Audit. Es genügt, den Gesamtverbrauch festzustellen und zu übermitteln | alle 4 Jahre |
| bis 7,5 GWh | Energieaudit nach § 8 EDL-G, normkonform nach DIN EN 16247-1 | alle 4 Jahre |
| über 2,5 GWh | zusätzlich Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG für die wirtschaftlichen Maßnahmen aus dem Audit. Sie müssen extern geprüft und veröffentlicht werden | fortlaufend |
| über 7,5 GWh | Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 EnEfG, also ISO 50001 oder EMAS. Damit entfällt die Auditpflicht | dauerhaft |
Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre über alle Energieträger · Quellen: § 8 EDL-G sowie §§ 8 und 9 EnEfG, Vollzug durch das BAFA · keine Rechtsberatung
Vier Schritte zum normkonformen Auditbericht
Datenaufnahme
Alle Energieträger, Verbrauchsdaten und Zählerstrukturen der letzten Jahre, die Basis jeder belastbaren Bilanz.
VorbereitungVor-Ort-Analyse
Begehung der wesentlichen Verbraucher, Messungen wo nötig, Gespräche mit Technik und Betrieb.
1 bis 2 TageBewertung
Energieflüsse, Kennzahlen und Einsparmaßnahmen, jede mit Kosten, Ersparnis und Amortisationszeit.
AuswertungBericht & Nachweis
Normkonformer Auditbericht, Managementzusammenfassung und die Unterlagen, die die Behörde sehen will.
Abschluss
Energieaudit kurz erklärt
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Jedes Unternehmen, das kein KMU ist, muss alle vier Jahre ein Energieaudit nach § 8 EDL-G vorlegen, unabhängig vom Verbrauch, normkonform nach DIN EN 16247-1. Kein KMU ist, wer 250 Mitarbeitende oder mehr hat, oder wer über 50 Mio. Euro Jahresumsatz beziehungsweise über 43 Mio. Euro Bilanzsumme liegt; verbundene Unternehmen werden dabei mitgerechnet. Über 7,5 Gigawattstunden tritt an die Stelle des Audits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 EnEfG, also ISO 50001 oder EMAS; maßgeblich ist dort der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre über alle Energieträger. Wichtig für die Terminplanung: Die Auditpflicht entfällt bereits, wenn Sie mit der Einrichtung eines solchen Systems begonnen haben, sie setzt nicht erst mit dem Zertifikat aus.
Ab wann sind Umsetzungspläne Pflicht, und was steht darin?
Ab einem Jahresverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden verlangt § 9 EnEfG zusätzlich Umsetzungspläne für die wirtschaftlichen Maßnahmen, die im Audit oder im Managementsystem gefunden wurden. Diese Pläne müssen extern geprüft und veröffentlicht werden. Das ist der Punkt, an dem aus einem Papier für die Schublade ein Dokument wird, das die Öffentlichkeit lesen kann, und damit auch Kunden, Banken und Bewerber.
Wir verbrauchen sehr wenig. Gibt es eine Untergrenze?
Ja. Bei einem Gesamtverbrauch bis 500.000 Kilowattstunden im Jahr greift die Bagatellschwelle: Dann ist kein vollständiges Audit nötig, es genügt, den Gesamtverbrauch festzustellen und der Behörde zu übermitteln, ebenfalls alle vier Jahre. Die Pflicht entfällt also nicht, sie wird nur deutlich kleiner.
Was passiert, wenn wir die Frist versäumen?
Das Energieaudit ist eine gesetzliche Pflicht; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, und die zuständige Behörde kann Nachweise anfordern. Wirtschaftlich wiegt aber oft schwerer, dass ohne Audit die profitabelsten Effizienzmaßnahmen schlicht unentdeckt bleiben.
Wie läuft ein Energieaudit ab?
Wir erfassen zunächst alle Energieträger und Verbräuche des Unternehmens, analysieren die wesentlichen Verbraucher vor Ort, bilden Energieflüsse und Kennzahlen und bewerten Einsparmaßnahmen wirtschaftlich. Ergebnis ist ein normkonformer Auditbericht mit priorisierten, durchgerechneten Maßnahmen.
Ist ein Energieaudit dasselbe wie eine Energieberatung?
Nein. Das Audit betrachtet das gesamte Unternehmen inklusive Produktion, Fuhrpark und Prozessen und erfüllt eine gesetzliche Pflicht. Die geförderte Energieberatung nach DIN V 18599 betrachtet ein konkretes Gebäude und mündet in einen Sanierungsfahrplan. Häufig ergänzen sich beide, wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall der richtige Einstieg ist.
Auditpflicht in einem Gespräch geklärt
Wir sagen Ihnen, ob Sie auditpflichtig sind, was das kostet und welche Maßnahmen sich am schnellsten rechnen.