Sanierung im Bestand: erst rechnen, dann bauen

Energetische Sanierung scheitert selten an der Technik. Sie scheitert an der Reihenfolge. Wir bilanzieren Ihr Gebäude, sortieren die Maßnahmen nach dem, was sich zuerst rechnet, und holen die Förderung, bevor der erste Auftrag rausgeht.

Wer die Anlage vor der Hülle tauscht, zahlt zweimal

Der Kessel ist alt, also kommt eine neue Heizung. Ausgelegt wird sie auf den Verbrauch von heute. Zwei Jahre später wird gedämmt, der Bedarf halbiert sich, und die Anlage läuft für den Rest ihres Lebens weit unter ihrem besten Punkt. Bezahlt wurde eine Leistung, die nie gebraucht wird.

Genau dieser Ablauf ist der Normalfall, und er ist teuer. Deshalb fangen wir nicht bei der Maßnahme an, sondern bei der Bilanz: Wir rechnen den Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes nach DIN V 18599 und leiten daraus ab, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge welchen Effekt hat. Erst danach wird ausgeschrieben.

Sanierung besprechen
Moderne, dunkel verkleidete Gebäudehülle eines Nichtwohngebäudes
Der Bedarf sinkt an der Hülle, nicht im Heizungskeller.

Die Reihenfolge entscheidet

Beide Wege enthalten dieselben Maßnahmen. Der Unterschied liegt allein darin, was zuerst kommt, und er kostet oder spart sechsstellige Beträge.

Oft gemacht

  • Photovoltaik aufs ungedämmte Dach, weil die Förderung gerade da ist oder die Solarpflicht drängt
  • Neuer Wärmeerzeuger, ausgelegt auf den heutigen, zu hohen Bedarf
  • Danach die Hülle, und die Anlage ist plötzlich zwei Nummern zu groß
  • Fördermittel einzeln beantragt, Boni nicht ausgeschöpft

Mit Plan

  • Bedarf senken: Hülle, Luftdichtheit, Beleuchtung, Regelung
  • Effizienz heben: Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Drehzahlregelung, Abwärme
  • Erzeugung passend auslegen, auf den gesenkten Bedarf statt auf den alten
  • Sektoren koppeln und die Förderung in einem Zug beantragen
Was sich erfahrungsgemäß zuerst rechnet. In Nichtwohngebäuden amortisieren sich Druckluft-Leckagen und die Begrenzung von Lastspitzen häufig in etwa einem Jahr, Beleuchtung und Drehzahlregelung in rund zweieinhalb, die Nutzung von Abwärme in etwa vier. Das sind Erfahrungswerte aus vergleichbaren Gebäuden und keine Zusage. Für Ihr Gebäude rechnen wir sie nach, bevor jemand etwas bestellt.

Eine Zahl entscheidet über Pflicht und Förderhöhe zugleich.

Liegt der Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes beim Vierfachen des Referenzgebäudewerts oder darüber, gilt es als besonders sanierungsbedürftig und löst einen Bonus von zehn Prozentpunkten aus. Zugleich muss derselbe Wert bis 2030 unter das 3,5-Fache und bis 2033 unter das 2,95-Fache sinken.

Die schlechtesten Gebäude bekommen also das meiste Geld und haben die wenigste Zeit. Wer diese Zahl kennt, weiß, wie eilig es ist und was zu holen ist. Wer sie nicht kennt, rät.

Zwei Wege durch die Förderung

Für den Bestand gibt es zwei getrennte Programme. Sie schließen einander für dieselbe Maßnahme aus, deshalb fällt diese Entscheidung vor dem Antrag, nicht danach.

Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude, Stand August 2026
Einzelmaßnahme (BEG EM) Effizienzgebäude (BEG NWG)
FormZuschuss über das BAFAKredit mit Tilgungszuschuss über die KfW, Kommunen alternativ Investitionszuschuss
HöheGebäudehülle und Anlagentechnik 15 %, Heizung 30 %Tilgungszuschuss 10 % (EG 40 EE) oder 5 % (EG 55 EE), dazu Boni
Förderfähige Ausgaben500 € je m² Nettogrundfläche2.000 € je m², höchstens 10 Mio. € je Vorhaben
Baubegleitung5 € je m², höchstens 20.000 €10 € je m², höchstens 40.000 €
Passt, wennein bis drei Bauteile anstehen und das Gebäude sonst in Ordnung istdas Gebäude eine Stufe erreichen kann und die Boni greifen

Beide Wege verlangen den Antrag vor Vorhabenbeginn · Nutzungspflicht 10 Jahre · Quelle: Förderrichtlinien BEG, in Kraft seit 21. Juli 2026

Drei Boni sind kumulierbar und werden oft übersehen. Auf den Tilgungszuschuss kommen bis zu zehn Prozentpunkte für besonders sanierungsbedürftige Gebäude, bis zu fünfzehn für serielles Sanieren und fünf für die Nachhaltigkeitsklasse. Aus fünf Prozent können so dreißig werden. Welche Kombination in Ihrem Fall trägt, prüfen wir in der Konzeptphase. Alle Programme im Detail stehen unter Förderung.

Was in einem Sanierungsfahrplan steht

Ein Sanierungsfahrplan ist ein gebäudescharfer Plan, der alle sinnvollen Maßnahmen in eine Reihenfolge bringt und jede einzeln durchrechnet. Er ist kein Gutachten für die Schublade, sondern die Grundlage, mit der Sie einen Haushalt aufstellen, eine Investition begründen oder ein Bankgespräch führen.

Er unterscheidet sich vom Energieaudit dadurch, dass das Audit den Ist-Zustand normkonform aufnimmt, während der Fahrplan daraus einen Weg mit Terminen macht. Wer ohnehin auditpflichtig ist, sollte beides in einem Zug machen lassen; die Bestandsaufnahme fällt sonst zweimal an.

Fertige Rechnungen ansehen

Der Inhalt, Kapitel für Kapitel

  • Bestandsaufnahme: Hülle, Anlagentechnik, Nutzungszeiten, Verbräuche der letzten drei Jahre
  • Bilanz nach DIN V 18599 und der Abstand zum Referenzgebäudewert, an dem die Sanierungspflicht hängt
  • Maßnahmenpakete, jedes mit Investition, Einsparung, Förderung und Amortisation
  • Reihenfolge mit Terminen: was muss bis 2030, was kann bis 2033 warten, was passt in den Instandhaltungszyklus
  • Förderweg je Paket, mit Antragszeitpunkt vor dem ersten Auftrag
  • CO₂-Pfad des Gebäudes über die Jahre
  • Was für Bank, Behörde und ESG-Bericht daraus verwertbar ist

Umfang typischerweise 30 bis 60 Seiten, Bearbeitungszeit vier bis acht Wochen ab vollständigen Verbrauchsdaten. Erfahrungswerte, abhängig von Größe und Zonenvielfalt.

Fünf Schritte, vom Zählerstand bis zur Auszahlung

Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und einen Festpreis, bevor irgendetwas beginnt.

  1. Bestand aufnehmen

    Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzungszeiten. Gemessen und ausgelesen, nicht geschätzt.

    1 bis 2 Termine
  2. Bilanzieren nach DIN V 18599

    Daraus entsteht der Primärenergiebedarf und sein Abstand zum Referenzgebäude. Diese eine Zahl entscheidet über Pflicht, Förderstufe und Bonus.

    die Grundlage für alles Weitere
  3. Maßnahmen priorisieren

    Jede Maßnahme mit Kosten, Einsparung, CO₂-Wirkung und Amortisation, sortiert nach dem, was sich zuerst rechnet. Das Ergebnis ist ein Fahrplan, kein Wunschzettel.

    im Festpreis enthalten
  4. Förderweg wählen und beantragen

    Einzelmaßnahme oder Effizienzgebäude, Zuschuss oder Kredit, welche Boni greifen. Antrag raus, bevor der erste Auftrag vergeben wird.

    vor Vorhabenbeginn
  5. Umsetzen und nachweisen

    Ausschreibung, Angebotsprüfung, Baubegleitung und die Nachweise, ohne die kein Geld fließt. Danach messen wir nach, ob die Einsparung im Betrieb ankommt.

    bis zur Auszahlung

Häufig gefragt

Lohnt sich eine Gesamtsanierung, oder reichen Einzelmaßnahmen?

Das entscheidet der Abstand Ihres Gebäudes zum Referenzgebäudewert, nicht der Geschmack. Liegt er weit darüber, führt an einer Gesamtsanierung zum Effizienzgebäude kaum ein Weg vorbei, weil erst sie den Tilgungszuschuss und die Boni auslöst. Liegt er nah an der Schwelle, holen zwei oder drei gezielte Einzelmaßnahmen dasselbe Ergebnis zu einem Bruchteil der Investition. Wir rechnen beide Wege durch und legen sie nebeneinander, bevor Sie entscheiden.

In welcher Reihenfolge sollten wir sanieren?

Erst den Bedarf senken, dann die Technik effizient machen, dann die Erzeugung passend auslegen. Wer die Heizung vor der Gebäudehülle tauscht, dimensioniert sie auf einen Verbrauch, den es nach der Dämmung nicht mehr gibt: Die Anlage läuft dauerhaft im Teillastbetrieb, verschleißt schneller und war zu teuer. Das ist der häufigste und teuerste Fehler im Bestand.

Können wir im laufenden Betrieb sanieren?

In den meisten Nichtwohngebäuden ja. Hülle, Beleuchtung, Lüftung und Regelung lassen sich in Abschnitten und außerhalb der Kernzeiten ausführen. Der Wärmeerzeuger wird üblicherweise in die warme Jahreszeit gelegt. Wir schneiden den Bauablauf auf Ihre Betriebszeiten zu und schreiben die Abschnitte so aus, dass Produktion, Unterricht oder Verkauf weiterlaufen.

Was kostet die Beratung, und was zahlt der Staat?

Sie bekommen vor Beauftragung einen Festpreis. Die Bundesförderung für Energieberatung Nichtwohngebäude übernimmt davon 50 Prozent, gestaffelt nach Nettogrundfläche bis höchstens 4.000 Euro. Die Baubegleitung in der Umsetzung ist eigenständig förderfähig. Wir beantragen beides mit.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan, und wird er gefördert?

Er entsteht als Ergebnis der Energieberatung für Nichtwohngebäude, und die fördert der Bund mit 50 Prozent des Honorars, gedeckelt auf 850 bis 4.000 Euro je nach Nettogrundfläche. Der Deckel greift bei größeren Gebäuden früh, der Eigenanteil steigt dann. Was übrig bleibt, ist gemessen an der Investitionssumme klein: Bei einem Vorhaben im sechsstelligen Bereich liegt die Planung erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Prozentbereich davon.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor dem ersten Auftrag an ein ausführendes Unternehmen. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der vor dem Antrag geschlossen wird, gilt als Vorhabenbeginn und kostet die komplette Förderung. Planungsleistungen sind davon ausgenommen. Wir setzen den Antrag deshalb fest in den Terminplan, nicht ans Ende der Vorbereitung.

Hinweis: Förderbedingungen ändern sich laufend. Die genannten Werte entsprechen dem Stand August 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien. Welche Pflichten das Gebäudemodernisierungsgesetz auslöst, steht unter Sanierungspflicht, Solarpflicht und GModG 2026. Wie eine solche Rechnung im Ganzen aussieht, zeigen die durchgerechneten Modellfälle. Wer hinter der Beratung steht, steht unter Über uns.

Bevor Sie das erste Angebot einholen, sollten Sie die Zahl kennen.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf Ihre Verbrauchsdaten und sagen Ihnen, welche Maßnahme sich bei Ihrem Gebäude zuerst rechnet und welcher Förderweg dazu passt.